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Antrag;
Fur juristische Personen der Republik Belarus – notarbeglaubigte Abschriften der Grundungsdokumente und des Zeugnisses von staatlicher Anmeldung;
Fur Privatunternehmer – notarbeglaubigte Kopie des Zeugnisses uber staatliche Eintragung, Kopie des Passes (falls der Privatunternehmer ein belarussischer Staatsburger ist) oder Kopie des Passes, die ins Belarussische oder Russische ubersetzt ist und eine notarbeglaubigte Unterschrift des Dolmechers hat (falls der Privatunternehmer ein auslandischer Staatsburger ist);
Fur auslandische juristische Personen – ein legalisierter Auszug aus dem Handelsregister des Abstammungslandes oder eine andere gleichwertige Beweisung vom Rechtsstatus des Bewerbers fur Wettbewerbsteilnahme (nach der Gesetzgebung seines Landes) oder seines standigen Wohnortes zur Zeit der Projektvorbereitung. Diese Dokumente sollen ins Belarussische oder Russische ubersetzt sein und eine notarbeglaubigte Unterschrift des Dolmechers haben. Ein legalisierter Auszug mu? nicht spater als ein Jahr bevor Dokumentenvorlegung ubersetzt sein;
Fur naturliche Personen der Republik Belarus – Kopie eines Passes;
Fur auslandische naturliche Personen - Kopie eines Passes die ins Belarussische oder Russische ubersetzt ist und eine notarbeglaubigte Unterschrift des Dolmechers hat ;
Business Plan oder technische und okonomische Begrundung eines Investitionproektes;
Dokumente, die Einzahlung fur Eintragung der FWG „Mogilew“ Einlander (in der staatlich festgesetzten Hohe) beweisen. Dieses Geld wird nicht zuruckgezahlt ;
Dokumente, die die Moglichkeit die obengenannten jurustischen und naturlichen Personen innerhalb FWG „Mogilew“ anzuordnen, beweisen .
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